Jede gesetzlich versicherte Frau hat Anspruch auf Hebammenbetreuung bis zum Ende der 12. Lebenswoche und bis zum Ende der Stillzeit.
Bis zum 10. Lebenstag besuche ich Sie täglich zu Hause, danach in längeren Abständen. Je nach Bedarf können bis zu 16 weitere Hausbesuche in Anspruch genommen werden.
Zur Wochenbettbetreuung gehören:
Kind
- Beurteilung des Allgemeinzustandes
- Überwachung der Nabelheilung
- Kontrolle von Gewicht und Temperatur
- Überwachung und ggfls. Behandlung der Neugeborenengelbsucht
- Beratung zur Säuglingspflege ggfls. Baden des Babys
- Beratung bei Anpassungsschwierigkeiten des Kindes, z.B. Blähungen, Schlafstörungen, Ernährungsprobleme …
- Rachitisprophylaxe
- Vitamin K Prophylaxe
Mutter
- Beurteilung des Allgemeinzustandes
- Überwachung der Gebärmutterrückbildung und des Wochenflusses
- Beratung über Hygiene im Wochenbett
- Versorgung und Überwachung von Geburtsverletzungen
- Beobachtung der Ausscheidungen
- Stillberatung / Stillhilfe
- Ernährungsberatung in der Stillzeit
- Beratung bei der Zubereitung und beim Füttern von Ersatznahrung
- Psychische Betreuung
- Erlernen sanfter Wochenbettgymnastik